Befähigte Personen für Lastaufnahmeeinrichtungen - 4618 (2)

Schulungsziel:

Der Arbeitgeber trägt nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung die Verantwortung für sichere Arbeitsmittel und Maschinen. Tritte und Leitern unterliegen einer hohen Beanspruchung und sind deshalb regelmäßig auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen. Die Prüffristen legt der Arbeitgeber in Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung fest. Die Prüfung kann sachkundigen Personen übertragen werden.

Lehrgangsabschluss: Teilnahmebescheinigung

Lehrgangsinhalt:

  • BetrSichV, TRBS 2121 Teil 2
  • BGI 694 und ihre Umsetzung
  • Normen und Vorschriften
  • Verantwortung und Haftung
  • Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person
  • Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 1 (BGV A1)
  • TRBS 1203, die Befähigten Person
  • Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetr. DGUV Regel 100 – 500 (BGR 500)
  • Theoretische und praktische Einweisung
  • Schriftliche Abschlussprüfung

Lehrgangsgebühren: 350,00 € zzgl. MWST

Termin Eigenschaften

Datum, Uhrzeit 23.02.2017
Termin-Ende 23.02.2017
Ort Cottbus